Allgemeine Geschäftsbedingungen

Iscador AG Schweiz

Stand: Februar 2018

AGB und Retourenregelung als PDF (Download):

§1 Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer AGB. Sofern eine Bestimmung der AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Bestimmungen gelten für Verbraucher, Unternehmer oder beide (im Folgenden als Käufer bezeichnet).

Gültig ist stets die aktuelle Fassung der AGB, die online unter www.iscador.com/agb zu finden ist. Sie ersetzt alle bisherigen Fassungen. Eine gedruckte Ausfertigung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und Bestellung aktuell gültigen Fassung unter Angabe des jeweiligen Standes kann stets bei der Iscador AG angefordert werden.

Die Iscador AG ist zu Änderungen der AGB bei neuen Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung und anderen triftigen Gründen berechtigt. Diese gelten für jede dann zukünftig erfolgende Auftragserteilung und Bestellung sowie Lieferung (Neuverträge) stets nach deren Veröffentlichung online unter www.iscador.com/agb. Die Verfahrensweise bei laufenden Verträgen richtet sich nach allgemeinem Recht.

Mit der Auftragserteilung und Bestellung wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB, auf die der Käufer bei zwischenzeitlichen Aktualisierungen hingewiesen wird, anerkannt, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Zustimmung der Iscador AG Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot, Auftragserteilung, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen durch den Käufer sowie andere Vereinbarungen und Zusicherungen werden grundsätzlich erst durch unsere Bestätigung in Schriftform für uns wirksam und verbindlich. Bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers bleibt dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben grundsätzlich in Euro (CHF) exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Standardlieferung von Verkaufsware erfolgt innerhalb der Schweiz als Paket. Bestellungen ab einem Bestellwert von CHF 200,00 werden Versandkostenfrei geliefert. Bei Bestellungen unter CHF 200,00 wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 25,00 berechnet.

§ 3 Lieferung

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, kann der Käufer vom Auftrag zurücktreten.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z. B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Lieferstörungen bei Lieferanten zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen.

Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens stehen dem Besteller nur zu, soweit die Verzögerungen durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

§ 4 Verrechnung und Zurückbehaltung

Die Verrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, soweit die Forderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn sie aus demselben rechtlichen Verhältnis mit dem Verkäufer resultieren.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge

Die Iscador AG gewährleistet, dass die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vollständig und mängelfrei ist. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Wareneingang auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen.

Die Gewährleistungsrechte des Käufers wegen Warenmängel verjähren 6 Monate nach Wareneingang beim Käufer. Handelt es sich beim Käufer um einen Konsumenten, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers mit Ablauf von 2 Jahren nach Ablieferung der Ware an den Käufer.

Äusserlich erkennbare Mängel (Transportschäden, Mengenabweichungen) sind auf jedem Lieferschein zu vermerken und umgehend, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Anlieferung der Ware, an returns@iscador.com zu melden. Bei Transportschäden ist zudem vom Transporteur die Erstellung eines Schadenprotokolls zu verlangen. Nicht sofort feststellbare (verborgene) Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung, spätestens aber mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, an Iscador AG zu melden. Für später gemeldete Mängel lehnt Iscador AG jegliche Gewährleistung und Haftung soweit gesetzlich zulässig ab.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft und wurde deren Mangelhaftigkeit vom Käufer vertragsgemäss angezeigt, so wird die mangelhafte Ware von Iscador AG zurückgenommen und ersetzt oder gutgeschrieben. Eine Rücknahme oder Ersatzlieferung ist aber in jedem Fall nur möglich, wenn und soweit mängelfreie Ersatzware bei Iscador AG noch verfügbar ist. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche und Rechtsbehelfe des Käufers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Unterlässt der Käufer die Prüfung und rechtzeitige Anzeige der Mängel, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

Sind Mängel auf unsachgemässe oder unzweckmässige Behandlung oder Lagerung beim Käufer zurückzuführen, so ist jegliche Haftung seitens der Iscador AG ausgeschlossen.

Der Käufer hat Anspruch auf Ersatzlieferung, falls Artikel mit einem Verfalldatum von weniger als 3 Monaten geliefert werden oder einzelne Chargen von Iscador AG oder einer Behörde zurückgezogen werden, sofern die Rückgabe durch den Käufer innerhalb zwei Monate nach der Bekanntgabe erfolgt.

§ 6 Rückgabe und Reklamation

Für ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht grundsätzlich kein Rückgabeanspruch gegenüber der Iscador AG. Im Falle jeder Rückgabe oder Reklamation ist die beabsichtigte und generell freizumachende Rücksendung stets vorab und insbesondere auch dann anzuzeigen, wenn die Ware nicht direkt bei der Iscador AG als Verkäufer bezogen wurde, zu beachten gilt hier unser separates Retouren-Reglement. Bei einer unberechtigten Rückgabe oder Reklamation von ordnungsgemäß gelieferter Ware kann die Iscador AG eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 20,00 brutto erheben. Bei einer Verschlechterung des Zustandes der Ware, Einschränkung der Verkaufsfähigkeit, Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung bleibt die ggf. auch zusätzliche Geltendmachung von Wertersatz bzw. Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

§ 7 Rücknahme und Umtausch

Die Rücknahme und der Umtausch mangelfreier und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gelieferter Ware ist ausgeschlossen.

Für Rücksendungen ist die gesonderte Retouren-Regelung der Iscador AG bindend.

§ 8 Vertragsabschluss

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Käufer ausdrücklich die Geschäftsbedingungen der Iscador AG als Vertragsbestandteil.

Offerten der Iscador AG entfalten keine Bindungswirkung, wenn sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Erhebt die Iscador AG nicht innerhalb von drei Arbeitstagen Widerspruch gegen eine Bestellung, die gestützt auf eine Offerte erging, so treten die Bestimmungen der Offerte in Kraft.

Die Iscador AG ist überdies berechtigt, aber nicht verpflichtet, bereits gestützt auf mündliche Bestellungen von Käufern zu liefern.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

§ 10 Zahlungsverzug

Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, so befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug. In diesem Fall ist die Iscador AG berechtigt ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 2% des netto Rechnungsbetrages zu verlangen.

Tritt ein Verzug in den Zahlungen ein, so steht Iscador AG zudem das Recht zu, ohne Ansetzen einer Nachfrist sämtliche eingegangenen Liefer-und Kreditverpflichtungen zu sistieren oder von diesen zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird.

§ 11 Haftung

Iscador AG haftet nur für Schäden, die dem Käufer durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Iscador AG entstanden sind. Jede weitere Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Iscador AG haftet insbesondere nicht für mittelbaren oder indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Ansprüche Dritter.

§ 12 Geheimhaltung

Iscador AG und der Käufer verpflichten sich, keine Informationen hinsichtlich der Vertragskonditionen (einschliesslich Rabatte) sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen durch die Abwicklung von Warenbestellungen bekannt werden, an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelnen Lieferungen ist Arlesheim, BL. Handelt es sich beim Käufer um einen Konsumenten, stehen ihm wahlweise die Gerichte an seinem Wohnsitz sowie die Gerichte am Sitz der Iscador AG zur Verfügung.

§ 14 Rechtswahl

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelnen Lieferungen unterstehen in allen Teilen schweizerischem materiellen Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen der Wiener Konvention über den Internationalen Warenverkauf).

Iscador AG Deutschland

Stand: Januar 2024

AGB und Retourenregelung als PDF (Download):

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen an Käufer im Sinne der Ziffer I.1. (im Folgenden: „Käufer“) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeiter, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Bedingungen zu unserem Nachteil ändern, sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

4. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die Schriftform ist auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich innerhalb Deutschlands DDP Versandstelle und im europäischen Ausland FCA Eimeldingen (Incoterms® 2020) netto in Euro einschließlich Verpackung in Paketen und ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Bei Bestellungen unterhalb eines Auftragswertes von EUR 200,00 behalten wir uns vor, gegebenenfalls einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 25,00 zu verrechnen (ausgenommen Apotheken).

3. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug und gebührenfrei auf unser Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungseingang auf unserem Konto.

4. Ein Zahlungsverzug oder sonstige Umstände, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen uns zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.

6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferung, Gefahrübergang, höhere Gewalt, Verzug

1. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands DDP Versandstelle und im europäischen Ausland FCA Eimeldingen (Incoterms® 2020). Sofern nicht anders in unserer Auftragsbestätigung angegeben, ist unsere Versandstelle in der Reutackerstr. 10, DE-79591 Eimeldingen.

2. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

3. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsdurchführung, der Beibringung etwaiger für die Lieferung notwendigen, vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit.

4. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. In diesem Fall können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Die Gefahr geht gem. DDP Versandstelle (Incoterms® 2020) nach Anlieferung auf den Käufern über. Bei europäischen Lieferungen geht die Gefahr gem. FCA Eimeldingen Incoterms® 2020 ab Versand an den Käufer über.

6. Höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Import- oder Exportlizenzen, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 6 dieses Art. III genannten Fällen ausgeschlossen.

7. Kommen wir in Verzug und entsteht dem Käufer dadurch ein Schaden, ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendeter Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Art. VII bleiben unberührt.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt der Käufer uns bereits jetzt auflösend bedingt auf den Eigentumsübergang ab. Wir nehmen die Abtretung an.

3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe im Voraus ab. Wir nehmen die Abtretung an.

4. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung widerrufen und verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt.

5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Käufer, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.

6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

V. Mängel und Rücknahme

1. Unsere Produktbeschreibungen stellen keine Garantien dar.

2. Der Käufer kann etwaige Rechte wegen Sachmängeln nur geltend machen, wenn er seinen nach dem Gesetz bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Bezug auf die gelieferte Ware ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf alle offenen Sachmängel zu untersuchen. Offene Sachmängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

3. Mängelrügen sind vom Käufer schriftlich, wenn möglich per E-Mail, unter Angabe von Art und Ausmaß des Mangels an die folgende Adresse zu richten: returns@iscador.com.

4. Sofern wir den Transport der Ware übernommen haben, hat der Käufer zusätzlich zu seinen Verpflichtungen aus Abs. 2 und 3 dieser Ziffer V äußerlich erkennbare Transportschäden und Mengenabweichungen dem Frachtführer bei Ablieferung zu melden, auf dem Ablieferschein zu vermerken und vom Frachtführer ein Schadensprotokoll zu verlangen und uns zu übersenden.

5. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir die Ware neu liefern oder mit Einverständnis des Käufers diesem den Warenwert gutschreiben.

6. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, werden nicht übernommen, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Beschädigungen der Kaufsache, die durch unsachgemäße Lagerung entstanden sind, stellen keine Mängel dar.

8. Erfolgte eine Mängelrüge oder Rücksendung zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 brutto.

9. Ware, deren Haltbarkeitsdatum in weniger als 2 Monaten nach Lieferung abläuft oder abgelaufen ist, ersetzen oder erstatten wir kulanzweise nach Rückgabe oder Nachweis der Vernichtung und detaillierten Angaben zu der Ware (Charge, Verfall, Menge) in schriftlicher Form.

VI. Wiederverkauf und Abgabe

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nur vollständig (also einschließlich Verpackung, Beipackzettel, Patientenbroschüre etc.) zu verkaufen oder abzugeben.

VII. Allgemeine Haftung

1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Arzneimittelgesetz oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf und zwar – soweit in Art. III Ziff. 7 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

3. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von S. 1 dieser Ziffer VII.3 gelten im Falle unserer Haftung wegen Übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Arzneimittelgesetz und nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

VIII. Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, etwaige mit ihm vereinbarte Sonderkonditionen sowie sämtliche ihm anlässlich der Geschäftsbeziehung zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder auf Grund sonstiger Umstände als unsere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

IX. Verpackung

Die Entsorgung unserer Verkaufsverpackungen, die in Deutschland beim privaten Endverbraucher im Sinne der VerpackV anfallen, ist durch unsere Teilnahme an einem Dualen System im Sinne der VerpackV gewährleistet.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das an unserem Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Das gleiche gilt in Fällen einer Lücke.